Kurzerhand laden sie das Video bei YouTube und Facebook hoch. Irgendwer könnte die Dreist-Diebe schließlich erkennen. Ganz legal ist die Methode allerdings nicht. Die Veröffentlichung verstößt gegen das Datenschutzgesetz (Ordnungswidrigkeit) und ... Alles zu diesem Thema ansehen » | Hamburger Morgenpost |
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